Verordnung

 

Vor der Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung ist ein Überweisungsschein von Ihrem behandelnden Arzt nötig.

Für ÖGK und BVAEB Versicherte besteht bis auf Weiteres keine Bewilligungspflicht.

SVS Versicherte bitten wir vorab ihre Überweisung bewilligen zu lassen.

 

Terminvereinbarung

 

Gerne können sie jederzeit telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns aufnehmen!

Sollten wir ihren Anruf nicht entgegen nehmen können, bitten wir sie, uns eine Nachricht zu hinterlassen und wir rufen sie schnellstmöglich zurück!

 

Terminabsage

 

Sie können einen Termin nicht wahrnehmen? – kein Problem! Wir bitten Sie jedoch den Termin mindestens 24h vorher abzusagen, da wir Ihnen ansonsten den Termin in Rechnung stellen müssen.